Tarifflucht KFZ Handwerk Pfalz

Bei uns gelten die Tarifverträge nicht! Ist das wirklich so?

17.12.2019 | All zu oft herrscht in den Betrieben die Auffassung, dass die Tarifverträge gar nicht gelten. Das ist auch in vielen Branche nicht einfach zu beantworten. Allerdings hat ein Urteil der Bundwesverwaltungsgericht in 2016 für das Handwerk diesbezüglich Klarheit geschaffen. Innungsbetriebe müssen nach Tarifvertrag zahlen...

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Tarifpflicht für Innungsbetriebe

Welcher Arbeitgeber sich an die geltenden Tarifverträge halten muss ist im Handwerk einfacher zu erfahren als in anderen Branchen. Mitglied in einem Arbeitgeberverband werden, ohne sich der Tarifbindung zu unterwerfen ist in vielen Wirtschaftszweigen möglich. Doch für die Mitgliedschaft in einer Innung hat das Bundesverwaltungsgericht dies jetzt untersagt. Eine Innung dürfe nicht durch Satzung eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) einführen.

Eine Innung hatte eine Satzungsänderung beschlossen, nach der Mitglieder ihre Bindung an Tarifverträge der Innung durch Erklärung ausschließen können und tarifpolitische Entscheidungen ausschließlich von tarifgebundenen Mitgliedern in einem besonderen Ausschuss zu treffen sind. Die zuständige Handwerkskammer verweigerte eine Genehmigung der Satzungsänderung. (Urteil vom 23. März 2016, Az. 10 C 23.14)

Dieser Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich für die Tarifpflicht: Die Handwerksordnung verleihe Innungen die Befugnis, Tarifverträge abzuschließen, damit für die Betriebe des Handwerk für sämtliche Innungsmitglieder eine tarifliche Ordnung hergestellt werden kann. Dieser gesetzliche Auftrag sei gefährdet, wenn einzelne Mitglieder der Innung für sich dieTarifbindung ausschließen könnten. Die Handwerksordnung lässt es nicht zu, einen für tarifpolitische Entscheidungen zuständigen Ausschuss der Innungen so zu organisieren, dass OT-Mitglieder keinen Einfluss auf diese Entscheidungen erlangen.

Kurzum: Innungsbetriebe müssen die Beschäftigten nach Tarifvertrag beschäftigten, wenn diese Mitglieder der Gewerkschaft sind!

Von: mf

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