WICHTIGE INFORMATION FÜR MITGLIEDER

Beitragsanpassung für Mitglieder mit Rentenbezügen

01.08.2023 | Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des § 5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen.

Älteres Paar als Rocker mit E-Gitarre und Lederjacke. Erschienen in metallzeitung 1/13.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung legt jedes Jahr zum 1. Juli neue Rentenwerte fest. Die Verordnungsermächtigung für die neuen Rentenwerte der Bundesregierung ergibt sich aus § 69 Abs.1 des 6. Sozialgesetzbuches (Rentenrecht). Die Verordnung wird durch einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung und durch Zustimmung im Bundesrat beschlossen. Abschließend erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. 

Eine Beitragsanpassung ist für Mitglieder mit Rentenbezügen jährlich um mindestens der beschlossenen prozentualen Höhe ab dem Beitragsmonat der Rentenanpassung vorzunehmen. 

Von: mf

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