Gienanth Insolvenz

Sanierung abgeschlossen - Vorbereitung auf neuen Eigentümer

01.03.2024 | Eine Insolvenz oder auch Insolvenz in Eigenverwaltung hebelt nahezu alle Rechte der Beschäftigten, die sie sonst schützen würden auf. Aktuell heißt das für die Beschäftigten bei Gienanth in Eisenberg, dass der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und andere Schutzmechanismen nicht gelten.

Der § 113 der Insolvenzordnung ( InsO) hebelt den Schutz der sonstigen Rechte oder Vereinbarungen wie den Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen aus. Alle Schutzmaßnahmen für die Belegschaft werden der Unternehmenssanierung untergeordnet.

Auch für die IG Metall sind weitere Möglichkeiten zwar denkbar, aber praktisch nicht anwendbar gewesen. So wäre eine Forderung nach einem Sozialtarifvertag zwar möglich gewesen. Dies hätte aber sehr wahrscheinlich die komplette Schließdung des Werks bedeutet und dem Unternehmen in der Situation noch größeren Schaden zugefügt, so das eine Sanierung nicht zustande gekommen wäre. In der Folge hätte die Geschäftsführung und der Sachwalter im Insolvenzverfahren unter den dann verhärteten Bedingungen nur noch die sogenannte Liquidation vollziehen können, mit der Folge das der Betrieb perspektivisch geschlossen wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die Geschäftsführung einen realistischen Plan zu Grunde gelegt hat, der nicht nur rein finanziell eine schnelle Sanierung ermöglicht, sondern darüber hinaus dem Standort in Eisenberg und der Gruppe eine tatsächliche Perspektive bietet. Das wird auch nun in den kommenden Monaten im Rahmen der Suche nach einem neuen Eigentümer oder Investoren die entscheidende Frage sein.
Hier werden uns gemeinsam mit den Beschäftigten einmischen und alle unsere Einflussmöglichkeiten von betrieblicher Interessenvertretung und der IG Metall ausschöpfen. Dafür werden wir die Unterstützung aller Beschäftigten bei Gienanth, aber auch darüber hinaus in der Region benötigen.

Von: mf

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