Delegiertenversammlung

Die IG Metall-Mitglieder einer Geschäftsstelle wählen die Vertreterinnen und Vertreter für die Delegiertenversammlung. Letztere tagt viermal im Jahr und entscheidet zum Beispiel über Aktionen in Betrieben. Die Delegierten wählen den Ortsvorstand der Geschäftsstelle, die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für den Gewerkschaftstag sowie für die Bezirkskonferenz.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Verwaltungsstelle. Die 79 Delegierten sind in der Mehrheit gewählte Vertreter aus den Betrieben, deren Anzahl durch vorherige Festlegung in einem Betriebsschlüssel bestimmt wird. Auch Arbeitslose und Rentner sind vertreten. Mitglieder der Delegiertenversammlung sind die von den Mitgliedern gewählten Delegierten und die Mitglieder des Ortsvorstandes, soweit diese nicht gewählte Delegierte sind. Frauen müssen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft in den Gremien der Verwaltungsstelle vertreten sein.

Die Delegiertenversammlung nimmt vierteljährlich die Geschäfts-, Kassen- und Revisionsberichte des Ortsvorstandees und der Revisoren entgegen und unterstützt die Geschäftsführung bei ihren Aufgaben. Anträge aus den Mitgliedergruppen (Jugend, Frauen, Angestellte, MigrantInnen usw. ) an den Gewerkschaftstag benötigen die mehrheitliche Zustimmung der Delegiertenversammlung. Sie ist zuständig für die Wahl des Ortsvorstandes, für die Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftstag und anderen Gremien und für die Entsendung von Delegierten zu DGB – und anderen Konferenzen.

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend sind. Geleitet wird sie von einem der GeschäftsführerInnen. Alle vier Jahre wählt die Delegiertenversammlung den IG-Metall-Ortsvorstand und legt die Grundlinien seiner Arbeit fest.

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