01.08.2022 | Einen Arbeitsvertrag unterschreiben die meisten Beschäftigten nicht allzu oft. Wir erklären, was drin stehen muss, wie man ihn kündigen kann, welche Klauseln einen stutzig machen sollten – und welche gesetzlichen Änderungen ab August 2022 gelten.
Der Arbeitsvertrag ist für Beschäftigte ein zentrales Dokument: Er regelt Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis – von der Arbeitszeit bis zum Entgelt. Einen Arbeitsvertrag sollte man nicht leichtfertig unterschrieben. Manchmal haben Arbeitsverträge formale Mängel. Oder Arbeitgeber schmuggeln ungültige Klauseln in den Vertrag.
Tarifverträge vereinfachen die Sache: Weil darin Entgelt und Arbeitsbedingungen bereits geregelt sind, kann der Arbeitsvertrag knapp ausfallen.
Zum 1. August 2022 treten Rechtsänderungen in verschiedenen Arbeitsgesetzen in Kraft – unter anderem im Nachweisgesetz. Wir nehmen dies zum Anlass, die bestehenden Hinweise rund um das Thema „Arbeitsvertrag“ zu aktualisieren und um Ausführungen zum Nachweisgesetz zu ergänzen.
Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften haben die Umsetzung der EU-Richtlinie über tarnsparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen begleitet. Weitere Informationen, was sich im Zuge der Richtlinienumsetzung noch geändert hat, liefert der DGB auf seiner Internetseite.