INFO FÜR MITGLIEDER in Kurzarbeit

Mit der IG Metall Verbesserungen in der Krise durchgesetzt

18.05.2020 | Nach wochenlangem Druck der IG Metall ist es gelungen, eine gesetzliche Verbesserung beim Kurzarbeitergeld durchzusetzen. Dieser Erfolg hilft vor allem den Kurzarbeiter*innen, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. Bei längerer Kurzarbeit gibt es spürbar mehr Geld. Wir erklären, was das für Beschäftigte bedeutet und wie lange die neue Regelung gilt.

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Das Corona-Virus hat eine massive Ausweitung von Kurzarbeit in vielen Betrieben zur Folge. Die Betroffenen müssen plötzlich mit deutlich weniger Geld auskommen, bis zu 40 Prozent beträgt die Einbuße. Die IG Metall hat sich sofort für Verbesserungen stark gemacht, zum Beispiel von den Arbeitgebern eine Aufstockung gefordert. Das haben die Arbeitgeberverände strikt abgelehnt, sie sind nicht bereit, notwendige Verbesserungen tariflich abzusichern. In vielen Betrieben ist es Dank des Drucks der IG Metall trotzdem gelungen, Aufzahlungsregelungen zu vereinbaren. Und letztendlich ist es uns auch gelungen, eine gesetzliche Verbesserung durchzusetzen.

Das zeigt: https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt/corona-steuererleichterung-fuer-kurzarbeiterDie IG Metall kann auch unter Corona-Bedingungen etwas erreichen. Weil wir eine starke Gemeinschaft sind!

Das bedeutet die Erhöhung konkret:

  • Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, erhalten mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet: Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern).
  • Ab dem siebten Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld dann auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern).
  • Diese Regelung gilt bis längstens zum 31. Dezember 2020.
  • Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der Vereinbarung.


Die erste Stufe der Erhöhung (70 beziehungsweise 77 Prozent) kann bereits zum 1. Juni 2020 wirksam werden, die zweite Stufe dann frühestens ab 1. September 2020 (80 bzw. 87 Prozent), da für die Berechnung der Bezugsdauer nur Monate ab März 2020 zu berücksichtigen sind.

Durch diese Regelung werden auch die Arbeitgeber entlastet, die das Kurzarbeitergeld auf Verlangen der IG Metall-Betriebsräte aufgestockt haben. Die IG Metall setzt sich weiterhin für eine solidarische Bewältigung der Krise ein. Die Vertrauensleute und die Betriebsräte der IG Metall sind dafür aktiv.

Von: mf

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