Leiharbeit

Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlungen

19.05.2021 | Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Wir erklären die Fristen sowie die Beantragung der Extrazahlung.

Mitgliedervorteil für Beschäftigte in Leiharbeit

Das Verfahren zum Mitgliedervorteil

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:

Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld ab dem 19. Mai und bis spätestens 30. Juni
  • Weihnachtsgeld ab dem 19. Oktober und bis spätestens 30. November

- Ab dem 19. Mai hier beantragen -

Die Antragstellung in aller Kürze:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter.
    Sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten.
    ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.

Und danach? Entgeltnachweis prüfen: Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Wende Dich bei Problemen und Fragen an Deine IG Metall vor Ort.

In einem halben Jahr wieder dran denken! Schreibe Dir eine Erinnerung in den Kalender.

Hier kannst Du Dir die wichtigsten Informationen zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen herunterladen und bei Bedarf ausdrucken: Englisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Arabisch


Das ist der Mitgliedervorteil für Beschäftigte in Leiharbeit

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November, siehe unten). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahr. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?
Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

  • Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein.

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deinen Mitgliedervorteil in einem Jahr sichern.


So erhältst Du Deinen Mitgliedervorteil – Immer im Mai und Oktober daran denken!

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 12 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Von: mf

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