Corona-Prävention im Betrieb

Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz

23.04.2020 | Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nach Beratung mit den Gewerkschaften, der Unfallversicherung und den Arbeitgeberverbänden am 16.04.2020 den "Arbeitsschutzstandard COVID 19" vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

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Neuer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard:

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.

Die IG Metall Ludwigshafen - Frankenthal informiert zusätzlich in online Sprechstunden über die Möglichkeiten der Mitbestimmung zur Umsetzung dieser Maßnahmen und beantwortet Eure Fragen. Wer Interesse an der Teilnahme hat, meldet sich bitte unter ludwigshafen-frankenthal(at)igmetall.de hierfür an.

Für die IG Metall ist klar: In der Corona-Krise hat die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen höchste Priorität. Daher sind an allen Arbeitsplätzen wirksame Maßnahmen durchzuführen, die das Infektionsrisiko der Beschäftigten minimieren. Hierzu hat die IG Metall eine Handlungshilfe erarbeitet.

Von: mf

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