05.12.2025 | Ab 1. Januar 2026 gilt ein neuer Entgelttarifvertrag zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP). In drei Erhöhungsschritten gibt es mehr Geld für die Beschäftigten in Leiharbeit. Mit den Tariferhöhungen steigen außerdem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Mitgliedervorteil.
Entgelttarifvertrag
Bereits im September 2025 war ein Verhandlungsergebnis zwischen DGB und GVP erzielt worden, dessen Ergebnisse ab 2026 zum Tragen kommen:
Die Entgelte steigen:
Auch das Urlaubsgeld (im Juni eines Kalenderjahres), das Weihnachtsgeld (im November) und der Mitgliedervorteil (dieser erhöht das Urlaubs- und Weihnachtsgeld exklusiv für Mitglieder) werden um diese Prozentwerte erhöht.
Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30. September 2027.
Branchenzuschläge
Die Tarifverträge über Branchenzuschläge (TV BZ) sehen vor, dass die Stundenentgelte aus dem DGB-Entgelttarifvertrag Leiharbeit bei Einsätzen in der Metall- und Elektroindustrie 8TV BZ ME), in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) und im Bereich Holz und Kunststoff (TV BZ HK) um Zuschläge erhöht werden. Je länger der Einsatz, desto höher der Zuschlag.
Das Problem: Die Tarifverträge sehen eine Begrenzung des Zuschlags durch eine „Deckelung“ vor. Diese liegt bei 90 % des Stundenentgelts eines Vergleichsbeschäftigten des Einsatzbetriebes. Die guten Tariferhöhungen in der Leiharbeit in den letzten Jahren (die EG 1 steigt am 1. Januar 2026 auf 14,96 Euro, 2017 betrug sie noch 9 Euro) haben dazu geführt, dass Beschäftigte in längeren Einsätzen regelmäßig an diesen „Deckel“ stoßen.
Beispiel: Ein Leihbeschäftigter in der Entgeltgruppe 2a bekommt derzeit ein Stundenentgelt von 14,85 €. Bei einem Einsatz in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie erhält er Zuschläge nach dem TV BZ ME. Nach einem neunmonatigen Einsatz hätte er mit einem Zuschlag von 50 % Anspruch auf 22,28 €/Stunde. Ein vergleichbarer Beschäftigter im Einsatzbetrieb erhält pro Stunde 21,30 €. Der „Deckel“ für den Zuschlag liegt bei 90 % hiervon, also bei 19,17 €. Der Leihbeschäftigte erhält also nach 9 Monaten im Einsatz maximal dieses Stundenentgelt.
Die IG Metall konnte mit dem Verhandlungsergebnis vom 20.11.2025 eine Verbesserung erreichen. In zwei Stufen wird der „Deckel“ in der 5. Zuschlagsstufe (nach neun Monaten Einsatz) angehoben: ab 2028 auf 92,5 %, ab 2029 auf 95 %. Im Gegenzug sinkt der Zuschlag in dieser Stufe entsprechend, auf 47,5 bzw. 45 %.
Im obigen Beispiel würde das bedeuten: Der Leihbeschäftigte erhält nach neun Monaten Einsatz zwar einen geringeren Zuschlag von 21,90 € (mit 47,5 %) bzw. 21,53 € (mit 45 %). Der „Deckel“ steigt aber auf 19,70 € (92,5 %) bzw. 20,24 € (95%) – und damit steigt effektiv sein Stundenentgelt.