Corona

Positionierung der IG Metall zur Debatte über Impfstatus und Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber

09.09.2021 | Die IG Metall empfiehlt allen Beschäftigten, sich impfen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdaten offenzulegen.

Wir lehnen eine Auskunftspflicht ab. Mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) kann faktisch ein Zusammenhang zwischen Impfstatus von Beschäftigten und betrieblichen Schutzmaßnahmen hergestellt werden.

siehe Positionspapier

Von: mf

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