09.09.2021 | Die IG Metall empfiehlt allen Beschäftigten, sich impfen zu lassen. Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte verpflichtet sind, ihre Gesundheitsdaten offenzulegen.
Wir lehnen eine Auskunftspflicht ab. Mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) kann faktisch ein Zusammenhang zwischen Impfstatus von Beschäftigten und betrieblichen Schutzmaßnahmen hergestellt werden.
siehe Positionspapier