Für Gesundheit und Gute Arbeit in den Betrieben

Beschäftigte verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Viele sind dort übermäßig hohen Belastungen ausgesetzt. Wir setzen uns für Gute Arbeit in den Betrieben ein. Wir sind kompetente Partnerin für alle Fragen der Arbeitsgestaltung und des Gesundheitsschutzes.

Für Beschäftigte sind die Belastungen, die durch Arbeit entstehen, oft viel zu hoch. Das betrifft körperliche Anforderungen wie schweres Heben und Tragen oder auch Belastungen durch Gefahrstoffe. Seit vielen Jahren wachsen dazu stetig die psychischen Belastungen, etwa aufgrund steigender Arbeitsintensität oder Zeitdruck. Durch fortschreitende Digitalisierung entstehen weitere Anforderungen, die auf Beschäftigte und ihre Gesundheit einwirken.

Der IG Metall geht es darum, gesundheitsschädliche Fehlbelastungen, zu denen es während der Arbeit kommt, wirksam zu bekämpfen und spürbar zu reduzieren. Engagiert setzt sie sich für Gute Arbeit in den Betrieben ein – Gute Arbeit bedeutet, dass Arbeit die Gesundheit und Lebensqualität fördert, dass jeder Beschäftigte seine Fähigkeiten einbringen und entwickeln kann. Eine gute Ausbildung, Qualifizierung und lernförderliche Arbeitsbedingungen gehören elementar dazu. Gute Arbeit bedeutet aber auch: Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Familie und Beruf gut miteinander vereinbar sind und die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Rentenalter erhalten bleibt.


Arbeitsschutz-Regeln ausgestalten

Die IG Metall wirkt deshalb in den staatlichen Rechtsetzungs-Gremien darauf hin, Regelungslücken im Vorschriftenwerk zu schließen und die Arbeitsschutz-Regeln möglichst konkret und praxistauglich auszugestalten – mit Erfolg: So gelang es beispielsweise neue Arbeitsstätten-Regeln zur Gefährdungsbeurteilung und zu Lärm durchzusetzen. Letztere beinhaltet neue Grenzwerte gegen Lärm-Stress, und zwar für Beschäftigte in direkten und indirekten Bereichen. Dazu unterstützt die IG Metall Betriebsräte auch durch Fachtagungen und Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen rund um Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz.

Weil psychische Belastungen und Erkrankungen in den Betrieben mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen haben, macht sich die IG Metall stark für eine Anti-Stress-Verordnung mit klaren Regeln. „Anders als bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet bei psychischer Belastung klare Anforderungen an die Arbeitgeber“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Wir brauchen verbindliche und vor allem handhabbare Vorschriften, die bei psychischen Belastungen ebenso wie bei anderen Gefährdungsquellen in der Arbeitswelt wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vorsehen.“


Gefährdungsbeurteilung elementar

Elementare Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes hält dabei das Arbeitsschutzgesetz fest. Es zielt darauf ab, Arbeitsplätze von vornherein sicher, gesund und menschengerecht zu gestalten. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren müssen abgebaut werden. Eine zentrale Vorschrift zum Erreichen dieser Ziele ist die Gefährdungsbeurteilung der körperlichen und psychischen Arbeitsbelastungen. Das Arbeitsschutzgesetz legt fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, regelmäßig für jeden Arbeitsplatz alle gesundheitlichen Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verbesserung zu treffen sowie deren Wirkung zu prüfen.

Noch immer aber werden Gefährdungsbeurteilungen bei weitem nicht in allen Betrieben durchgeführt. Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe bei der Gestaltung und Überprüfung guter Arbeitsbedingungen. Mit den weitreichenden Mitbestimmungsrechten in Arbeitsschutzfragen ist es ihnen möglich, auf gute Arbeitsbedingungen hinzuwirken und die gesundheitlichen Belastungen zu reduzieren. Die Arbeitsschutzgesetzgebung ist dafür ein wichtiges Instrument. Und die IG Metall ein kompetenter Partner bei allen Fragen der Arbeitsgestaltung und des Gesundheitsschutzes. 

Gesundheitsschutz: Übermäßige Belastungen wirksam reduzieren

Erschöpft, ausgepowert, angespannt: Viele Beschäftigte sind übermäßigen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Umso dringender, dass gemeinsam mit dem Betriebsrat Belastungen wirksam reduziert werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür ein gutes Instrument.

Viele Beschäftigte sind an ihrem Arbeitsplatz übermäßig hohen Belastungen ausgesetzt – das gilt für Schichtarbeiter genauso wie für Kolleginnen und Kollegen in der Entwicklung, in den Büros oder im Außendienst. Denn die Belastungen, die während der Arbeit auftreten können, sind vielgestaltig: Da sind zum einen die körperliche Belastungen, die vor allem durch schwere Lasten, durch Heben, Tragen, Bücken, durch Arbeiten über Kopf oder in verdrehter Haltung entstehen. Übermäßige Belastungen umfassen aber zunehmend auch psychische Faktoren, die dazu führen, dass Beschäftigte sich belastet bzw. gestresst fühlen: Steigende Arbeitsintensität, ständige Erreichbarkeit, stetig wachsender Druck etwa gehören dazu.

Die Folgen solch arbeitsbedingter Fehlbelastungen sind nicht gering zu schätzen, denn: Psychische wie physische Belastungen – das haben wissenschaftliche Studien längst klar gezeigt – stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten dar. Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz wird damit zu einem elementar wichtigen Thema im Betrieb. Arbeit muss gute, also gesundheitsfördernde und -erhaltende Arbeit sein. Übermäßige Belastungen am Arbeitsplatz müssen wirksam reduziert werden.

Klar ist: Individuelle Verhaltensänderungen, wie sie etwa in Stressbewältigungsseminaren vermittelt werden, reichen alleine meist nicht aus. Notwendig ist immer auch eine Veränderung der Arbeitsbedingungen, ein Wandel der Arbeitsorganisation, ein Gestalten der Arbeitsplätze der Beschäftigten.


Aufspüren und Erkennen von Belastungen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie müssen feststellen, welchen Gefährdungen Beschäftigte am Arbeitsplatz ausgesetzt sind – und wie sie beseitigt werden können. Eine Gefährdung kann sich dabei insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, durch unzureichende Qualifikation und Unterweisung sowie durch  „psychische Belastungen bei der Arbeit“.

Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, das ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das ermöglicht dem Betriebsrat, der bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen ist, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Prinzipiell geht es darum, sich ein systematisches Bild von den Gefährdungen an einem Arbeitsplatz zu machen – und darum, diese dann zu beseitigen oder zu mindern.


Selbst etwas tun

Zusätzlich zu einer guten, umfassenden Gefährdungsbeurteilung kann auch jeder einzelne, jede einzelne präventiv etwas für sein Wohlbefinden tun – wohlgemerkt: nicht als Ersatz für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung, aber eben als sinnvolle Ergänzung. Jeder kann dazu beitragen, Stress abzubauen, die Immunabwehr zu stärken und seine Erholungsfähigkeit zu verbessern. Hier einige Punkte, mit denen Stress angegangen werden kann:

  • Regelmäßig das eigene Zeitmanagement prüfen.
  • Die eigenen Stressquellen herausfinden – und diese, so gut es geht, versuchen zu minimieren.
  • Sich arbeitsmedizinisch beraten lassen, wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und den Arbeitsbedingungen vermutet wird.
  • Zeiten zum Erholen einplanen – etwa durch Bewegung und Sport oder bei Hobbys und mit Freunden.
  • Auf gute Ernährung mit nur mäßigen Alkoholkonsum achten.
  • Vorgesetzte und/ oder Betriebsrat auf Ursachen von Stress hinweisen und an Lösungen arbeiten.

Wichtig ist, sich bewusst zu machen: Als Beschäftigter ist man kein Einzelkämpfer und nicht alleine. Wichtig ist zu wissen: Wirksam und nachhaltig Belastungen reduzieren, das lässt sich nur, wenn sich die Arbeitsorganisation ändert – das mithilfe der Gefährdungsbeurteilung in die Wege zu leiten, dafür ist der Betriebsrat der richtige, der kompetente Ansprechpartner. Er kann seine Mitbestimmungsrechte geltend machen, wenn es um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen geht. Das Aufspüren und Erkennen von Belastungen am Arbeitsplatz ist ein erster Schritt. Danach muss gemeinsam nach guten Lösungen gesucht werden. 

Arbeitssicherheit

Menschengerechte Arbeitsgestaltung gehört zu den Kernaufgaben betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung. Die Regelungen von Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Absatz 1 Ziffer 7) und Arbeitsschutzgesetz (§ 5) bieten Betriebsräten ein volles Mitbestimmungsrecht über Arbeitsabläufe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifikation etc. Für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der GefStoffV und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) relevant.

Diese Möglichkeiten auszuweiten, ist Ziel des Arbeitskreises "Arbeits- und Gesundheitsschutz" der Geschäftsstelle (betriebliche Akteure der Geschäftsstelle).

Der Arbeitskreis trifft sich in der Geschäftsstelle 3 - 4 mal jährlich und tauscht sich hier über die Möglichkeiten aus, um dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb den nötigen Stellenwert zu geben. Neuerungen in Gesetzen und Tarifverträgen werden vorgestellt und die Umsetzung im Betrieb diskutiert.

Vorsitzender des Arbeitskreis ist Markus Rummel (PFW), der Stellvertretender Vorsitzender ist Volker Schmidt (Sensus).

Unsere Social Media Kanäle