„In Betrieben mit fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb und gibt dem Betriebsrat verbindliche Informations- und Mitbestimmungsrechte, die er auch beim Arbeitsgericht einklagen kann.
In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten oder Auszubildenden unter 25 Jahren können diese zudem eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen. Das geht aber nur, wenn bereits ein Betriebsrat vorhanden ist.
Der Betriebsrat überwacht den Arbeits- und Gesundheitsschutz und kann dazu Maßnahmen verlangen. Das ist umso wichtiger, weil der Staat sich hier immer mehr heraushält. Bei den Aufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren immer mehr zusammengespart und Personal abgebaut worden. Nur alle 20 bis 30 Jahre etwa taucht ein Arbeitsschutzkontrolleur im Betrieb auf. Ohne Betriebsrat ist also niemand da, der über die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wacht
Ohne Betriebsrat haben Beschäftigte kaum Informationen, kaum Mitsprache und schlechtere Arbeitsbedingungen.
Mit Betriebsrat sind die Löhne und Gehälter gerechter, Arbeitszeiten geregelter und die Arbeit sicherer und gesünder. Und es gibt mehr Aus- und Weiterbildung. Das zeigen Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung. Und auch die Unternehmen profitieren von Betriebsräten. Betriebe mit Betriebsrat sind produktiver und innovativer, weil die Beschäftigten ihr Wissen und ihre Ideen besser einbringen und motivierter sind.
Damit Betriebsräte auch wirksam die Interessen der Beschäftigten vertreten können, sind sie laut Betriebsverfassungsgesetz vor Kündigung geschützt.
Betriebsrat – hast Du keinen, wähl Dir einen
Betriebsräte werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz alle vier Jahre gewählt Möglich sind Betriebsratswahlen in Betrieben mit wenigstens fünf Arbeitnehmern über 18 Jahre, von denen drei mindestens ein halbes Jahr zum Betrieb gehören müssen. In kleineren Betrieben mit fünf bis 50 Arbeitnehmern gibt es ein verkürztes und vereinfachtes Wahlverfahren.
In mehr als 12.000 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Handwerk, in der Textilindustrie und im Bekleidungsgewerbe sowie im Holz- und Kunststoffbereich werden Betriebsräte gewählt. Insgesamt gibt es in diesen Bereichen über 70.000 Betriebsratsmitglieder, von denen mehr als 80 Prozent Mitglieder der IG Metall sind. Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte in allen Fachfragen.