Was sind Vertrauensleute?

Der Name ist Programm: Vertrauensleute sind Partnerinnen und Partner des Vertrauens. Unabhängig davon, ob es um Probleme am Arbeitsplatz, den Tarifvertrag oder den Kontakt mit der IG Metall vor Ort geht. Wir erklären, was Vertrauensleute tun und warum sie wichtig sind.


Nah dran

Vertrauensleute sind aktive IG Metall-Mitglieder im Betrieb. Sie werden von den Mitgliedern der IG Metall in ihrem Bereich gewählt. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der IG Metall im Betrieb, die sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Sie wissen, was es heißt, fair im Team zu arbeiten.

Klar ist: Die Arbeitssituation und die Probleme der Beschäftigten unterscheiden sich: Ob Junge und Ältere, Frauen und Männer, kaufmännische und gewerbliche Angestellte, Ingenieure, Techniker oder Hochqualifizierte ― Vertrauensleute sind nah dran und haben den richtigen Draht. Sie kennen die Probleme und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz und geben sie weiter an den Betriebsrat und an die IG Metall.

 

Kompetent

Ob Rechtsberatung, Informationen zum Tarifvertrag oder Erfahrungsaustausch: Vertrauensleute stehen ihren Kolleginnen und Kollegen bei Fragen oder Problemen zur Seite. Durch kostenlose Seminare der IG Metall können sich Vertrauensleute stets auf den neuesten Stand bringen. Sie sind vernetzt und wissen über die aktuellen Entwicklungen im Betrieb und in der IG Metall Bescheid. Vertrauensleute sind kompetent und können sofort weiterhelfen.

 

Durchsetzungsstark

Vertrauensleute arbeiten eng mit dem Betriebsrat, mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Gemeinsam bilden sie den Vertrauenskörper des Betriebs. Vertrauensleute sind für einen funktionierenden Vertrauenskörper unverzichtbar: Sie arbeiten an Lösungen von Problemen mit und stärken die Zusammenarbeit zwischen dem Vertrauenskörper und den Beschäftigten.

Die Arbeit als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann für die Gewerkschaft ist durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt. Um Gespräche mit dem Betriebsrat zu führen, genießen Vertrauensleute einen besonderen rechtlichen Schutz. Sie werben neue Mitglieder, erhöhen die Organisation im Betrieb und mobilisieren die Mitglieder in Aktionen und Tarifrunden. Vertrauensleute sind durchsetzungsstark und schützen die Beschäftigten vor Willkür.

Die IG Metall erklärt, was Vetrauensleute sind

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Wie werde ich Vertrauensfrau oder Vertrauensmann?

Das Wort Vertrauenskörper klingt sperrig. Dahinter stehen Menschen, die sich für die IG Metall im Betrieb engagieren. Es sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter, auf die Ihr mit Euren Anliegen zugehen könnt. Ein echtes Vertrauensverhältnis eben.


Wer kann gewählt werden?

Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.


Wer kann wählen? Wer kann kandidieren?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IG Metall in den einzelnen Wirkungsbereichen, also Gliederungen, des Betriebs. Jedes IG Metall-Mitglied, das aktiv werden möchte im Betrieb, kann zur Wahl antreten.


Wer organisiert die Wahl und wann?

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist der Vertrauensleuteausschuss der örtlichen IG Metall-Verwaltungsstelle in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorstand zuständig. Beide legen ― in Abstimmung mit den Vertrauenskörper-Leitungen ― die organisatorischen Einzelheiten fest und sorgen dafür, dass nach demokratischen Grundsätzen gewählt wird. Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Über den Wahlzeitraum entscheidet im Einvernehmen mit dem zentralen Vertrauensleuteausschuss der Vorstand der IG Metall. Konkrete Informationen zum Ablauf vor Ort gibt es bei den zuständigen Geschäftsstellen der IG Metall. Dort erhalten Mitglieder persönliche Beratung und weitere Materialien zur Vertrauensleutewahl.


Wie sieht das Wahlverfahren aus?

Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt.

Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl ― nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall-Geschäftsstelle zu informieren.


Können Vertrauensleute abgewählt werden?

Die Gewerkschaftsmitglieder des Wirkungsbereiches können ihre Vertrauensfrau oder ihren Vertrauensmann mit einer einfachen Mehrheit abwählen. Die dazu notwendige Abwahl durchzuführen, obliegt der VK-Leitung in Abstimmung mit dem Ortsvorstand. Das Mandat erlischt mit dem Datum der Abwahl beziehungsweise der Abberufung oder aber mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Beim Wechsel des Wirkungsbereiches bleiben gewählte Vertreterinnen und Vertreter Mitglied des Vertrauenskörpers bis zum Ende der Wahlperiode. Für aus dem Wirkungsbereich ausgeschiedene Vertrauensleute finden umgehend Nachwahlen statt. Die nachgewählten Vertrauensleute üben ihre Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.

Vertrauensleute

Die mehr als 120.000 von den IG-Metall-Mitgliedern gewählten Vertrauensleute sind die Interessenvertreter und Sprecher der IG-Metall-Mitglieder in den Abteilungen - in Ergänzung zum Betriebsrat.

Gemeinsam mit Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung und der Schwerbehindertenvertretung bilden sie den Vertrauenskörper, der sich um die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb kümmert und Kontakt zur IG Metall hält. Vertrauensleute sind Menschen der Basis. Sie wollen vom Betriebsrat und von den hauptamtlichen Gewerkschaftern gehört werden. Vertrauensleutewahlen finden bundesweit alle vier Jahre statt. Wer gewählt werden will, muss Mitglied der IG Metall sein und das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen.

Die VertrauenskörperleiterInnen der IGM-Verwaltungsstelle LU-FT wählen einen Ausschuss, der die IGM-Ortsverwaltung berät. Mindestens einmal im Jahr findet eine Vertrauensleutekonferenz in der Verwaltungsstelle statt. Weitere Informationen gibt es bei uns.

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