Die 45.000 Beschäftigten im hessischen und rheinland-pfälzischen Elektrohandwerk bekommen ab 1. Mai mehr Geld. Die Entgelte steigen ab Mai um 3,2 Prozent und ab 1. Juni 2016 und weitere 3,0 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden ebenfalls in diesen Zeiträumen erhöht. Darauf haben sich die IG Metall und der Fachverband Elektro- und Informationstechnik in Hessen und Rheinland-Pfalz verständigt. Ferner sollen zeitnah Gespräche über eine Angleichung der Entgelte von Rheinland-Pfalz an Hessen aufgenommen werden. Der Vertrag ist erstmals zum 31. Mai 2017 kündbar.
IG Metall-Verhandlungsführer Josef Windpassinger zeigte sich zufrieden mit dem Abschluss: „Das bringt mehr Geld ins Portemonnaie. Das ist gut für die Wirtschaft und stützt die Konjunktur.“ Die Angleichung der Tarifentgelte in Hessen und Rheinland-Pfalz sei für viele beschäftigten eine Frage der Gerechtigkeit. „Mauern in den Köpfen und Entgeltmauern an Landesgrenzen kann heute keiner mehr verstehen und schon gar keiner mehr gebrauchen.“
Für die Beschäftigten im Tarifgebiet des Kfz-Handwerks in der Pfalz konnten ein Tarifergebnis erzielt werden, dass in den nächsten 24 Monate ein Plus an Einkommen in Höhe von 5,8% bedeutet. Dies gilt auch für Auszubildende.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Die Löhne und Gehälter werden
Die Ausbildungsvergütungen vom 1. August 2014 erhöhen sich
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, bis Ende 2015 Verhandlungen aufzunehmen zur Anpassung des 65. Lebensjahres an die gesetzlichen Änderungen bezüglich des Einstiegs in das Rentenalter im Tarifvertrag Verdienstsicherung.
Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2017.
Auch für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk in der Pfalz werden die Einkommen in den nächsten zwei Jahren kräftig steigen, meint der Tarifkommissionsmitglied Mathias Franz.
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Für die rund 230.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk gelten ab 1. Januar 2014 neue tarifliche Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passierte das Kabinett.
In zwei Stufen werden die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk angehoben:
Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Elektrohandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
Alles über Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen und Kündigungsfristen verschiedener Handwerksbranchen wie Elektrohandwerk, Graveure, Galvaniseure, Gürtler, Heizungshandwerk, Klempner- und Installateurhandwerk, Kraftfahrzeughandwerk (ERA-Entgelte) und Metallhandwerk findet ihr auf der aktuellen Tarifinfo der IG Metall.