09.07.2018 | Die Mindestlohnkommission hat empfohlen, die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro zu erhöhen. Das entspricht einer Anhebung um 5,8% verteilt auf einen Zeitraum von zwei Jahren.