Berufsbildung

IG-Metall-Kolleginnen und Kollegen bringen ihre Kompetenz in die örtliche Berufsbildungsarbeit ein. Oftmals haben sie selbst mit Auszubildenden zu tun oder arbeiten in Prüfungsausschüssen, dem Berufsbildungsausschuss der IHK sowie in Sachverständigenausschüssen, auch auf Bundesebene, mit. Beispielsweise haben wir uns für die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe sowie des Berufsbildungsgesetzes eingesetzt.

Wichtigste rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu Arbeits- und Berufsschulzeiten, Rechten und Pflichten von Ausbildenden.

Weitere Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung findet ihr in:

  • Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
  • Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG)
  • Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
  • Schulgesetze der Bundesländer
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen

Information an Elternabenden zur Dualen Ausbildung - Nach vorne führen viele Wege

Unter dem Motto „Nach vorne führen viele Wege“ werden die Chancen und Attraktivität einer dualen Ausbildung in Rheinland-Pfalz mit einer Kampagne beworben. Im Rahmen der landesweiten Elternabende am 18.11.2013 in Reinland-Pfalz konnten sich Eltern von Schulabgängern über die Perspektiven einer dualen Ausbildung informieren. An der Schiller Realschule plus in Frankenthal informierte Mathias Franz von der IG Metall Ludwigshafen-Frankenthal über die Möglichkeiten der beruflichen Erstausbildung.

Die Robert Schumann IGS und Realschule plus in Frankenthal besuchte Rüdiger Stein, vom DGB Vorder- und Südpfalz als Botschafter. Auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler der IGS und Realschule plus in Grünstadt wurden von Christian Möckel vom DGB über die duale Ausbildung und Tipps informiert und konnten ihre Fragen stellen.

„Betriebliche Mitbestimmung und Tarifverträge bilden eine sichere Basis dafür, dass Qualität und die Bedingungen einer dualen Berufsausbildung vorbildlich sind und eingehalten werden. Die Übernahmeregelungen und die Ausbildungsvergütungen sorgen dafür, dass Jugendliche selbstständig und sicher ihre Lebensplanung angehen können. Und anschließend stehen ihnen alle beruflichen Entwicklungsperspektiven offen, bis hin zum Studium. Deswegen müssen wir frühzeitig ansetzen und bereits an den Schulen für das Qualitätsmodell einer guten duale Ausbildung zu werben, anstatt unbegründet in eine Art ‚Akademisierungswahn‘ zu verfallen“, sagt Mathias Franz (Botschafter und Jugendsekretär).

Eine Broschüre und eine Internetseite „Nach vorne führen viele Wege“ geben weitere wichtige Tipps für Eltern und Schüler. Die Broschüren sind beim Elternabend und bei der IG Metall, Adresse erhältlich.

Neuer Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung - Faire Chance für Jugendliche ohne Schulabschluss

Der in der Tarifrunde 2012 verabredete "Tarifvertrag zur Integration Jugendlicher in Berufsausbildung" ist nun vom Arbeitgeberverband und der IG Metall unterzeichnet. Damit können Jugendliche eine Fördermaßnahme zwischen sechs und zwölf Monaten im Betrieb durchlaufen, um die Chance zu erhalten, eine Berufausbildung zu beginnen. Bezirksleiter Armin Schild erklärte: "Zu viele Jugendliche landen in Übergangssystemen und Warteschleifen, mit unserem Tarifvertrag haben wir den sozialpolitischen Anspruch, Jugendlichen eine faire Chance zu geben, die sonst keine Chance auf einen Ausbildungsplatz hätten." Javier Pato Otero, Bezirksjugendsekretär sagte: "Uns ist wichtig, dass die Jugendlichen ein integriertes System vorfinden, bei dem sie in einem Berufsbild gefördert werden. Wenn die Fördermaßnahme erfolgreich verläuft, können sie sogar direkt ins zweite Ausbildungsjahr wechseln."

Daimler-Werk Gaggenau - Besichtigung der Ausbildung

Im Rahmen der Besichtigung besuchten wir im Daimler Werk Gaggenau das Ausbildungszentrum und die Produktion. Das besondere an der Ausbildung im Werk Gaggenau sind die Lerninseln oder auch ProzessLernWerkstätten. Hier werden den Auszubildenden in der Produktion die Lerninhalte in eigenen Projekten vermittelt. Das kostet einerseits Zeit fördert andererseits die Eigeninitiative und das Engagement. Als weitere Besonderheit kann die Rückkopplung über Planung, Vorgehen und Umsetzung der Lerninhalte in die Praxis benannt werden.

Berufsbildungsgesetz - Neue Bestimmungen

Seit dem 1. April 2005 gelten folgende Neubestimmungen des BBiG:

Ausbildung im Ausland: Wenn dein Betrieb es anbietet, kannst du jetzt einen Teil deiner Ausbildung (maximal ein Viertel der Ausbildungszeit!) im Ausland absolvieren. Bedingung: Während deines Auslandsaufenthalts lernst du etwas, das im Ausbildungsplan vorgesehen ist.

Längere Probezeit: Die Probezeit während der Ausbildung darf jetzt vier statt vorher drei Monate dauern.

Interessenvertretung: Auch wer eine außerbetriebliche Ausbildung macht, z.B. bei einem Berufskolleg, hat jetzt Anspruch auf eine Interessenvertretung: Ab fünf Azubis im Betrieb kann eine solche gewählt werden.

Qualität der Ausbildung: Betriebsräte und JAVis können auf die Qualität der Ausbildung pochen. Das BBiG sieht vor, dass sich die Berufsbildungs- und Landesausschüsse auch um Qualitätsfragen kümmern müssen.

Zeugnis: Du kannst beantragen, dass deine Berufsschulnoten auch im Kammerzeugnis stehen.

Zwischenprüfung: Die Abschlussprüfung kann auf zwei Prüfungen aufgeteilt werden, dann machst du eine während und eine am Ende der Ausbildung, aber beide Ergebnisse fließen in die Abschlussnote ein. (Bei den neuen Metall- und Elektroberufen gibt es das schon.) Derzeit müssen viele Azubis noch eine sogenannte Zwischenprüfung machen, deren Ergebnis trotz viel Lernaufwand später niemanden mehr interessiert.

Infos zu Weiterbildung, Ausbildung und Prüfungen findet ihr auf dem Bildungsportal der IG Metall

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