Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Sie wird alle zwei Jahre von Jugendlichen (unter 18 Jahren) und Auszubildenden (unter 25 Jahren) im Betrieb gewählt und berät Jugendliche und Auszubildende in rechtlichen Fragen zu Arbeit und Ausbildung.
Ihr habt das Recht, jederzeit, auch während der Arbeitszeit, zur JAV zu gehen - ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Wenn es keine JAV in eurem Betrieb gibt, könnt ihr euch mit euren Fragen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen an den Betriebsrat wenden. Es gibt auch keinen Betriebsrat? Dann informiert euch bei uns. Auch die JAV unserer Verwaltungsstelle bietet Sprechstunden an.
Die JAV achtet zum Beispiel darauf, dass geltende Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden, macht Druck für eine Übernahme nach der Ausbildung und kümmert sich um die Gleichstellung von Frauen und MigrantInnen im Unternehmen.
Die JAV trifft sich regelmäßig, um alle anfallenden Probleme zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.
In den nächsten Wochen treten viele junge Menschen wieder eine Ausbildungsstelle an. Neben den Pflichten als Arbeitnehmer haben die Azubis Rechte, die sie für eine erfolgreiche Ausbildung einfordern sollten. In Betrieben mit einem Betriebsrat oder einer Jugend- uns Auszubildendenvertretung kann schnell Hilfe organisiert werden. Die betrieblichen Interessenvertretungen haben in der betrieblichen Ausbildung viele Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Leider gibt es nicht in allen Betrieben einen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung die bei Problemen oder Fragen dem Auszubildenden zur Seite setehen. Dafür bietet der DGB im Internet mit der Seite www.dr-azubi.de eine Anlaufstelle für alle Auszubildenden an. Fragen rund um das Thema Ausbildung werden dort schnell beantwortet. Auch wenn es einmal Probleme im Betrieb geben sollte hilft „Dr. Azubi“ weiter.
Auszubildende sind Lernende! Sie brauchen eine intensive Betreuung. Ausbildung bedeutet Investition in die Zukunft. Wer Auszubildende als billige Arbeitskräfte sieht, hat das Prinzip leider nicht verstanden. Neben der wichtigen Frage der Zahl an Ausbildungsstellen ist aber auch die Qualität der Ausbildung nicht zu vernachlässigen. Wer Fachkräfte will, muss Ausbildung ernst nehmen. Nur fachliche Anleitung schafft Fachkräfte.
Einige Hintergrundinformationen:
Der/die Ausbilder/in hat die Pflicht die/den Azubi entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder endlose Routinetätigkeiten haben in der Ausbildung nichts zu suchen und stellen nach § 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich daher unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die/der Azubi im Betrieb ist, um ihren/seinen Beruf zu lernen - und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen der/dem Azubi laut § 17 Berufsbildungsgesetz mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden. Die/der Azubi sollte frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der/die Ausbilder/in muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss die Vergütung laut § 17 Berufsbildungsgesetz angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent – Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent – der üblichen tariflichen Vergütung.
Auszubildende können zusätzlich bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Details dazu finden sich im Internet unter www.bab-rechner.arbeitsagentur.de. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn die/der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern der/dem Azubi das Kindergeld auszahlen.
Um sich bei der Tätigkeit des/der Jugendvertreter/in auch angemessen behaupten zu können bietet die IG Metall Seminare zur Qualifizierung an. Denn nur wer seine Rechte kennt, sind kann entsprechend handeln. Hier habt ihr die Möglichkeit, euch auf die anstehenden Anforderungen im Betrieb vorzubereiten und alle Fragen zu klären. Die Seminare dauern in der Regel eine Woche und werden überwiegend von ehemaligen Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen durchgeführt.